Steuerrecht · WBQ & HQ

Gewerbesteuer berechnen –
Aufgaben & Formel

Die Gewerbesteuer ist eine der meistgefragten Steuerarten in der Handelsfachwirt-Prüfung. Wer den vierstufigen Berechnungsweg beherrscht, löst diese Aufgaben zuverlässig und schnell.

✓ Gewerbeertrag berechnen ✓ Freibetrag & Messzahl ✓ Hebesatz anwenden ✓ IHK-Prüfungsniveau

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Gemeindesteuer, die jedes gewerbliche Unternehmen auf seinen Gewerbeertrag zahlt. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten.

1
Gewerbeertrag ermitteln

Steuerlicher Gewinn ± Hinzurechnungen und Kürzungen nach GewStG.

2
Freibetrag abziehen

24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (nicht bei GmbH/AG).

3
Steuermessbetrag berechnen

Verbleibender Gewerbeertrag × Steuermesszahl 3,5 %

4
Gewerbesteuer berechnen

Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde ÷ 100

Prüfungsaufgabe Schritt für Schritt

Gewinn einer OHG: 80.000 € | Hinzurechnungen: 5.000 € | Freibetrag: 24.500 € | Hebesatz: 400 %

Gewerbeertrag = 80.000 + 5.000 = 85.000 € Nach Freibetrag: 85.000 − 24.500 = 60.500 €
Steuermessbetrag = 60.500 × 3,5 % = 2.117,50 € Gewerbesteuer = 2.117,50 × 400 % = 8.470 €

Wichtige Besonderheiten

🏢

Kapitalgesellschaften

GmbH und AG haben keinen Freibetrag. Der Gewerbeertrag wird direkt mit 3,5 % multipliziert.

📊

Hinzurechnungen

Z. B. 25 % der Finanzierungsanteile. Erhöhen den Gewerbeertrag und damit die Steuerlast.

Kürzungen

Z. B. 1,2 % des Einheitswerts bei Grundbesitz. Verringern den Gewerbeertrag.

💡

Anrechnung auf ESt

Bei Personenunternehmen kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

1) Gewerbeertrag ermitteln (steuerlicher Gewinn mit Hinzurechnungen/Kürzungen). 2) Freibetrag abziehen (nur Einzelunternehmen/Personengesellschaften: 24.500 €). 3) × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag. 4) × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer.

Für wen gilt der Gewerbesteuer-Freibetrag?

Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keinen Freibetrag.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Er beträgt mindestens 200 %. In Großstädten liegt er typisch zwischen 400 % und 500 %. Die Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100.

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